Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt das Recht der betroffenen Person auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Bedingungen.
Art. 17 (1) DSGVO → Gründe für die Löschung personenbezogener Daten
Die betroffene Person hat das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Gründe vorliegen.
Art. 17 (2) DSGVO → Verpflichtung zur Information über die Löschung
Regelt die Verpflichtung des Verantwortlichen, andere über die Löschung personenbezogener Daten zu informieren, wenn diese öffentlich gemacht wurden.
Art. 17 (3) DSGVO → Ausnahmen vom Recht auf Löschung
Definiert die Ausnahmen, bei denen das Recht auf Löschung nicht gilt.
DSGVO, Kapitel 3 → Rechte der betroffenen Person
Beschreibt die Rechte der betroffenen Personen, um ihnen Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu geben.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de