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internetrecht:informationspflicht_wenn_die_personenbezogenen_daten_nicht_bei_der_betroffenen_person_erhoben_wurden [2023/08/01 09:51] – angelegt areichelt | internetrecht:informationspflicht_wenn_die_personenbezogenen_daten_nicht_bei_der_betroffenen_person_erhoben_wurden [2023/08/03 08:31] (aktuell) – areichelt | ||
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**Art. 14 (1) DSGVO** | **Art. 14 (1) DSGVO** | ||
- | Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit | + | Werden |
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters, | a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters, | ||
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e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, | e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten, | ||
- | f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, | + | f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, |
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- | **Art. 14 (1) DSGVO** | + | **Art. 14 (2) DSGVO** |
Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten | Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten | ||
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a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, | a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, | ||
- | b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, | + | b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f [-> [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]] |
c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit, | c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit, | ||
- | d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, | + | d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a [-> [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]]] |
e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, | e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, | ||
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f) aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, | f) aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen, | ||
- | g) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. | + | g) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 [-> [[Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling]]] |
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a) die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt, | a) die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt, | ||
- | b) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, | + | b) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, |
c) die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, | c) die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, | ||
- | d) die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, | + | d) die personenbezogenen Daten gemäß dem [[eu: |
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