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internetrecht:datenverarbeitung_im_beschaeftigungskontext

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internetrecht:datenverarbeitung_im_beschaeftigungskontext [2023/09/04 11:58] – angelegt areicheltinternetrecht:datenverarbeitung_im_beschaeftigungskontext [2023/09/04 11:59] (aktuell) – [Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext] areichelt
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 **Art. 88 (2) DSGVO** **Art. 88 (2) DSGVO**
  
-Diese Vorschriften umfassen geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Verarbeitung, die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, und die Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.+Diese Vorschriften umfassen geeignete und besondere Maßnahmen zur Wahrung der menschlichen Würde, der berechtigten Interessen und der Grundrechte der betroffenen Person, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz der Verarbeitung, die Übermittlung [[internetrecht:personenbezogene_daten|personenbezogener Daten]] innerhalb einer Unternehmensgruppe oder einer Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, und die Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.
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internetrecht/datenverarbeitung_im_beschaeftigungskontext.1693828721.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/04 11:58 von areichelt