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internetrecht:datenuebermittlung_auf_der_grundlage_eines_angemessenheitsbeschlusses [2023/08/25 11:10] – angelegt areichelt | internetrecht:datenuebermittlung_auf_der_grundlage_eines_angemessenheitsbeschlusses [2023/08/25 11:13] (aktuell) – [Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses] areichelt | ||
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Bei der Prüfung der Angemessenheit des gebotenen Schutzniveaus berücksichtigt die Kommission insbesondere das Folgende | Bei der Prüfung der Angemessenheit des gebotenen Schutzniveaus berücksichtigt die Kommission insbesondere das Folgende | ||
- | a) die Rechtsstaatlichkeit, | + | a) die Rechtsstaatlichkeit, |
b) die Existenz und die wirksame Funktionsweise einer oder mehrerer unabhängiger Aufsichtsbehörden in dem betreffenden Drittland oder denen eine internationale Organisation untersteht und die für die Einhaltung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften, | b) die Existenz und die wirksame Funktionsweise einer oder mehrerer unabhängiger Aufsichtsbehörden in dem betreffenden Drittland oder denen eine internationale Organisation untersteht und die für die Einhaltung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften, | ||
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**Art. 45 (3) DSGVO** | **Art. 45 (3) DSGVO** | ||
- | Nach der Beurteilung der Angemessenheit des Schutzniveaus kann die Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsaktes beschließen, | + | Nach der Beurteilung der Angemessenheit des Schutzniveaus kann die Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsaktes beschließen, |
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Zeile 32: | Zeile 32: | ||
**Art. 45 (4) DSGVO** | **Art. 45 (4) DSGVO** | ||
- | Die Kommission überwacht fortlaufend die Entwicklungen in Drittländern und bei internationalen Organisationen, | + | Die Kommission überwacht fortlaufend die Entwicklungen in Drittländern und bei internationalen Organisationen, |
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Zeile 39: | Zeile 39: | ||
**Art. 45 (5) DSGVO** | **Art. 45 (5) DSGVO** | ||
- | Die Kommission widerruft, ändert oder setzt die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten Beschlüsse im Wege von Durchführungsrechtsakten aus, soweit dies nötig ist und ohne rückwirkende Kraft, soweit entsprechende Informationen – insbesondere im Anschluss an die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannte Überprüfung – dahingehend vorliegen, dass ein Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere spezifischer Sektor in einem Drittland oder eine internationale Organisation kein angemessenes Schutzniveau im Sinne des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels mehr gewährleistet. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem Prüfverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 erlassen. | + | Die Kommission widerruft, ändert oder setzt die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannten Beschlüsse im Wege von Durchführungsrechtsakten aus, soweit dies nötig ist und ohne rückwirkende Kraft, soweit entsprechende Informationen – insbesondere im Anschluss an die in Absatz 3 des vorliegenden Artikels genannte Überprüfung – dahingehend vorliegen, dass ein Drittland, ein Gebiet oder ein oder mehrere spezifischer Sektor in einem Drittland oder eine internationale Organisation kein angemessenes Schutzniveau im Sinne des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels mehr gewährleistet. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem Prüfverfahren nach Artikel 93 Absatz 2 [-> [[Ausschussverfahren]]] |
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erlässt die Kommission gemäß dem in Artikel 93 Absatz 3 genannten Verfahren sofort geltende Durchführungsrechtsakte. | In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erlässt die Kommission gemäß dem in Artikel 93 Absatz 3 genannten Verfahren sofort geltende Durchführungsrechtsakte. | ||
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Zeile 68: | Zeile 68: | ||
**Art. 45 (9) DSGVO** | **Art. 45 (9) DSGVO** | ||
- | Von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG erlassene Feststellungen bleiben so lange in Kraft, bis sie durch einen nach dem Prüfverfahren gemäß den Absätzen 3 oder 5 des vorliegenden Artikels erlassenen Beschluss der Kommission geändert, ersetzt oder aufgehoben werden. | + | Von der Kommission auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 6 [-> [[Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen]]] |
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