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grundrecht:volk

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Volk

Das Volk bezeichnet die Gesamtheit der Menschen [→ Bürger, Gesellschaft], die in einem bestimmten Staat leben und in der Regel durch eine gemeinsame Staatsangehörigkeit, Kultur, Geschichte oder Sprache verbunden sind.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus [Art. 20 (2) S. 1 GG → Grundsatz der Volkssouveränität].

siehe auch

grundrecht/volk.txt · Zuletzt geändert: von mfreund