grundrecht:staatsgewalt

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 +====== Staatsgewalt ======
  
 +Art. 20 (2) GG -> [[Grundsatz der Gewaltenteilung]] \\
 +
 +Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt [Art. 20 (2) GG -> [[Grundsatz der Gewaltenteilung]]].
 +
 +====== siehe auch =====
 +
 +-> [[Verfassungsgestaltende Strukturprinzipien]] \\
 +
 +GG -> [[Grundrecht:Grundrecht]]