Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 9 des GebrMG regelt den Umgang mit Gebrauchsmusteranmeldungen, die Staatsgeheimnisse betreffen.
§ 9 Abs. 1 GebrMG → Verfahren bei Gebrauchsmusteranmeldungen mit Staatsgeheimnissen
Ordnet an, dass Offenlegung und Bekanntmachung bei Staatsgeheimnissen unterbleiben.
§ 9 Abs. 2 GebrMG → Anwendung weiterer Vorschriften des Patentgesetzes
Bestimmt die entsprechende Anwendung von Vorschriften des Patentgesetzes.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de