Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Jedermann hat gegen den als Inhaber Eingetragenen Anspruch auf Löschung des Gebrauchsmusters [→ Gebrauchsmusterlöschungsverfahren], wenn
Im Falle des § 13 Abs. 2 steht nur dem Verletzten ein Anspruch auf Löschung zu.
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