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Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„Register für den einheitlichen Patentschutz“ bezeichnet das zum Europäischen Patentregister gehörende Register, in das die einheitliche Wirkung und etwaige Beschränkungen, Lizenzen, Übertragungen, Nichtigerklärungen oder ein etwaiges Erlöschen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung eingetragen werden.
Artikel 1 - 4 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Allgemeine Bestimmungen
Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Einheitlicher Patentschutz
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent
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