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ep:regelmaessige_veroeffentlichungen

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Regelmaessige Veröffentlichungen

Artikel 129 EPÜ 2000

Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus:

a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt;

b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.

Artikel 127-132 EPÜ → Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden

siehe auch

Regelmäßige Veröffentlichungen

Artikel 129 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die regelmäßigen Veröffentlichungen des Europäischen Patentamts.

Artikel 129 EPÜ

Das Europäische Patentamt gibt regelmäßig folgende Veröffentlichungen heraus: a) ein Europäisches Patentblatt, das die Angaben enthält, deren Veröffentlichung dieses Übereinkommen, die Ausführungsordnung oder der Präsident des Europäischen Patentamts vorschreibt; b) ein Amtsblatt, das allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige dieses Übereinkommen und seine Anwendung betreffende Veröffentlichungen enthält.

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.

ep/regelmaessige_veroeffentlichungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/27 06:11 von 127.0.0.1