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Die Artikel 66, 124, 135, 137 und 139 sind in den Vertragsstaaten, deren Recht Gebrauchsmuster oder Gebrauchszertifikate vorsieht, auf diese Schutzrechte und deren Anmeldungen entsprechend anzuwenden.
Artikel 140-141 EPÜ → Sonstige Auswirkungen
Teil 8 EPÜ → Auswirkungen auf das nationale Recht
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Artikel 140 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Anwendung bestimmter Artikel auf nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate.
Die Artikel 66, 124, 135, 137 und 139 sind in den Vertragsstaaten, deren Recht Gebrauchsmuster oder Gebrauchszertifikate vorsieht, auf diese Schutzrechte und deren Anmeldungen entsprechend anzuwenden.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.
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