Anzeigen:
Im Haushaltsplan der Organisation können Mittel für unvorhergesehene Ausgaben veranschlagt werden.
Die Verwendung dieser Mittel durch die Organisation setzt die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats voraus.
Artikel 37-51 EPÜ → Finanzvorschriften
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de