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ep:eingangs-_und_formalpruefung

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Eingangs- und Formalprüfung

Artikel 90 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) regelt die Eingangs- und Formalprüfung der europäischen Patentanmeldung. Eine inhaltliche Ausgestaltung erfährt dieser Artikel etwa durch Regel 55 EPÜ [→ Eingangsprüfung], die das Vorgehen bei der Eingangsprüfung näher erläutert.

Artikel 90 (1) EPÜ → Prüfung der Erfordernisse für die Zuerkennung eines Anmeldetags
Beschreibt die Prüfung, ob die Anmeldung den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetags genügt.

Artikel 90 (2) EPÜ → Folgen der Nichtzuerkennung eines Anmeldetags
Regelt die Folgen, wenn ein Anmeldetag nicht zuerkannt werden kann.

Artikel 90 (3) EPÜ → Prüfung weiterer Erfordernisse
Beschreibt die Prüfung weiterer Erfordernisse nach Zuerkennung eines Anmeldetags.

Artikel 90 (4) EPÜ → Gelegenheit zur Beseitigung von Mängeln
Erklärt, dass das Europäische Patentamt dem Anmelder Gelegenheit zur Beseitigung von Mängeln gibt.

Artikel 90 (5) EPÜ → Rechtsfolgen der Nichtbeseitigung von Mängeln
Regelt die Rechtsfolgen, wenn festgestellte Mängel nicht beseitigt werden.

Stellt das Europäische Patentamt im Rahmen der Eingangs- und Formalprüfung behebbare Mängel fest, so hat es den Anmelder nach Artikel 90 (4) EPÜ in Verbindung mit Regel 58 EPÜ aufzufordern, diese innerhalb von zwei Monaten zu beseitigen; werden die festgestellten Mängel nicht fristgerecht behoben, ist die europäische Patentanmeldung nach Artikel 90 (5) EPÜ zurückzuweisen, sofern das Übereinkommen keine andere Rechtsfolge vorsieht, wobei eine Weiterbehandlung nach Regel 135 (2) EPÜ ausgeschlossen ist und dem Anmelder nur die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder die Beschwerde verbleibt.1)

siehe auch

EPÜ, Teil 4 → Erteilungsverfahren
Der vierte Teil des EPÜ beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.

1)
EPA, Juristische Beschwerdekammer, Beschluss vom 25. Juli 2024 – J 0011/20
ep/eingangs-_und_formalpruefung.txt · Zuletzt geändert: von mfreund