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bundesrechtsanwaltsordnung:hinweispflicht_des_rechtsanwalts

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bundesrechtsanwaltsordnung:hinweispflicht_des_rechtsanwalts [2022/05/10 11:38] – angelegt mfreundbundesrechtsanwaltsordnung:hinweispflicht_des_rechtsanwalts [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Hinweispflicht des Rechtsanwalts ======
  
 +<note>
 +** § 49b (5) BRAO**
 +
 +Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Übernahme des Auftrags hierauf hinzuweisen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 49b BRAO -> [[Vergütung]]