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designrecht:aesthetischer_gesamteindruck

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Ästhetischer Gesamteindruck eines Musters

Für die Beurteilung, welchen ästhetischen Gesamteindruck ein Muster oder Modell macht und durch welche Eigenschaften dieser Gesamteindruck bestimmt wird, ist die Auffassung des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters maßgebend.1)

Für den Vergleich des so ermittelten ästhetischen Gesamteindrucks des Musters oder Modells mit den vorbekannten Formgestaltungen kommt es jedoch nicht darauf an, welche Kenntnis ein Durchschnittsbetrachter von dem bereits vorhandenen Formenschatz besitzt. Entscheidend ist vielmehr - wie bei der Beurteilung der Frage der Neuheit des Musters oder Modells -, welche Formgestaltungen bei den inländischen Fachkreisen als bekannt anzusehen sind; denn von deren Durchschnittskönnen und Durchschnittswissen soll sich das Muster oder Modell durch seine schöpferische Eigentümlichkeit abheben.2)

siehe auch

1)
BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 161/04; m.V.a. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m.w.N.
2)
BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 161/04; m.V.a. BGH GRUR 1977, 547, 550 - Kettenkerze
designrecht/aesthetischer_gesamteindruck.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1