Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke

Unterabschnitt 5 UrhG

§ 61 UrhG → Verwaiste Werke
§ 61a UrhG → Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
§ 61b UrhG → Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
§ 61c UrhG → Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

siehe auch

Abschnitt 6 UrhG → Schranken des Urheberrechts