Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 61a des UrhG regelt die Anforderungen an die sorgfältige Suche nach Rechtsinhabern und die damit verbundenen Dokumentationspflichten.
§ 61a Abs. 1 UrhG → Durchführung der sorgfältigen Suche nach Rechtsinhabern
Regelt die Durchführung der sorgfältigen Suche.
§ 61a Abs. 1 UrhG → Durchführung der sorgfältigen Suche nach Rechtsinhabern
Regelt die Durchführung der sorgfältigen Suche.
§ 61a Abs. 1 UrhG → Durchführung der sorgfältigen Suche nach Rechtsinhabern
Regelt die Durchführung der sorgfältigen Suche.
§ 61a Abs. 1 UrhG → Durchführung der sorgfältigen Suche nach Rechtsinhabern
Regelt die Durchführung der sorgfältigen Suche.
§ 61a Abs. 5 UrhG → Ausnahmen von der sorgfältigen Suche
Bestimmt Ausnahmen von der sorgfältigen Suche.
UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 5 → Besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke
Regelt besondere gesetzlich erlaubte Nutzungen verwaister Werke, einschließlich sorgfältiger Suche, Dokumentationspflichten, Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht.
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