Teilung des Patents

Die Möglichkeit der Teilung des Patents im Einspruchsverfahren ist ab 1. Juli 2006 entfallen. § 60 PatG wurde aufgehoben.

siehe auch

§§ 59 bis 64 PatG → Einspruchsverfahren
§§ 34 bis 64 PatG → Verfahren vor dem Patentamt
PatG → Patentgesetz
Patentrecht → Teilanmeldung, Teilung der Patentanmeldung