Pflicht zur Berufungsbegründung

§ 112 (1) PatG

Der Berufungskläger muss die Berufung begründen.

§ 112 (2) S. 1 PatG → Form der Berufungsbegründung
§ 112 (2) S. 2-6 PatG → Frist zur Berufungsbegründung
§ 112 (3) PatG → Inhalt der Berufungsbegründung
§ 112 (4) PatG → Berufungsbegründung durch vorbereitenden Schriftsatz

Die Berufung ist unzulässig, wenn der im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht unterlegene Patentinhaber mit der Berufungsbegründung nicht jede unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift, mit der die vollständige oder teilweise Nichtigerklärung des Streitpatents in dem angefochtenen Urteil begründet ist.1)

siehe auch

§§ 110 bis 121 PatG → Berufung, Berufungsverfahren
§§ 100 bis 122a PatG → Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
PatG → Patentgesetz

1)
BGH, Urteil vom 18. Dezember 2018 - X ZR 37/17 - Eierkarton