Nutzung von biologischem Material

§ 11 Nr. 2a PatG

Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte;

§ 11 PatG → Beschränkungen der Wirkung des Patents

§ 11 Nr. 1 PatG → Handlungen im privaten Bereich
§ 11 Nr. 2 PatG → Versuchsprivileg
§ 11 Nr. 2b PatG → Erlangung einer arzneimittelrechtlichen Genehmigung
§ 11 Nr. 3 PatG → Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken
§ 11 Nr. 4 PatG → Gebrauch an Bord von Schiffen
§ 11 Nr. 5 PatG → Gebrauch für den Betrieb von Luft- und Landfahrzeugen
§ 11 Nr. 6 PatG → Internationale Zivilluftfahrt

Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte.

siehe auch

§§ 1 bis 25 PatG → Das Patent
PatG → Patentgesetz