Entscheidung über die Beschwerde

§ 79 (1) PatG

Über die Beschwerde wird durch Beschluß entschieden.

§ 79 (2) PatG → Entscheidung über die Unzulässigkeit der Beschwerde
§ 79 (3) PatG → Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Patentgericht

siehe auch

§§ 73 bis 80 PatG → Das Beschwerdeverfahren
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz