Geschäftsname

§ 5 (2) S. 1 1. Alt MarkenG

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.

§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen
§ 5 (2) S. 1, 2. Alt MarkenG → Firma
§ 5 (2) S. 1, 3. Alt MarkenG → Besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens
§ 5 (2) S. 2 MarkenG → Geschäftsabzeichen

§§ 3 - 6 MarkenG → Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang

siehe auch

§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz