Regionalkammern

Artikel 7 (5) EPGÜ:

Für zwei oder mehr Vertragsmitgliedstaaten wird auf deren Antrag hin im Einklang mit der Satzung eine Regionalkammer errichtet. Diese Vertragsmitgliedstaaten benennen den Sitz der betreffenden Kammer. Die Regionalkammer kann an unterschiedlichen Orten tagen.

Artikel 6 → Gericht
Artikel 7 → Das Gericht erster Instanz

Artikel 7 (2) → Zentralkammer
Artikel 7 (3), (4) → Lokalkammern

§§ 6 - 14 (Kapitel II) → Institutionelle Bestimmungen
§§ 1 - 35 (Teil 1) → Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

siehe auch

EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent