Vertragliche Lizenzen

Artikel 73 EPÜ 2000

Eine europäische Patentanmeldung kann ganz oder teilweise Gegenstand von Lizenzen für alle oder einen Teil der Hoheitsgebiete der benannten Vertragsstaaten sein.

Artikel 71-74 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens

siehe auch

Teil 2 EPÜ → Materielles Patentrecht
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente