Maßgebliche Bestimmungen für biotechnologische Erfindungen

Regel 26 (1) EPÜ 2000

Für europäische Patentanmeldungen und Patente, die biotechnologische Erfindungen zum Gegenstand haben, sind die maßgebenden Bestimmungen des Übereinkommens in Übereinstimmung mit den Vorschriften dieses Kapitels anzuwenden und auszulegen. Die Richtlinie 98/44/EG vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen ist hierfür ergänzend heranzuziehen.

Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen

siehe auch

Biotechnologische Erfindungen