Beteiligte des Einspruchsverfahrens

Artikel 99 (3) EPÜ 2000

Am Einspruchsverfahren sind neben dem Patentinhaber die Einsprechenden beteiligt.

Artikel 105 EPÜ → Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers

Mehrere Einsprechende
Gemeinsamer Einspruch mehrerer Einsprechenden
Einspruch eines Strohmanns
Übertragung der Parteistellung des Einsprechenden

https://register.epo.org/espacenet/help?lng=de&topic=opponent

siehe auch

Artikel 99 EPÜ → Einspruch