Amtssprachen des Europäischen Patentamts

Artikel 14 (1) EPÜ 2000

Die Amtssprachen des Europäischen Patentamts sind Deutsch, Englisch und Französisch.

Artikel 14 EPÜ → Sprachen des europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke

Artikel 14 (2) → Übersetzung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (3) → Verfahrenssprache
Artikel 14 (4) → Übersetzung fristgebundener Schriftstücke
Artikel 14 (5) → Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Artikel 14 (6) → Sprache der Veröffentlichung der europäischen Patentschrift
Artikel 14 (7) → Sprache des Europäischen Patentblatts und des Amtsblatts des europäischen Patentamts
Artikel 14 (8) → Sprache der Angaben im europäischen Patentregister

Siehe hierzu Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 6/91, G 2/95.

siehe auch

Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente