Laufzeit des Patents

§ 16 PatG

Das Patent dauert zwanzig Jahre, die mit dem Tag beginnen, der auf die Anmeldung der Erfindung [→ Anmeldetag] folgt.

§ 35 (2) S.1 PatG → Anmeldetag

siehe auch

§ 9 PatG → Wirkung des Patents
§ 16 (1) S. 2 PatG (aufgehoen) → Zusatzpatent
§§ 1 bis 25 PatG → Das Patent
PatG → Patentgesetz