Bindung des Markenrechts an den Geschäftsbetrieb

§ 27 (2) MarkenG

Gehört die Marke zu einem Geschäftsbetrieb oder zu einem Teil eines Geschäftsbetriebs, so wird das durch die Eintragung, die Benutzung oder die notorische Bekanntheit der Marke begründete Recht im Zweifel von der Übertragung oder dem Übergang des Geschäftsbetriebs oder des Teils des Geschäftsbetriebs, zu dem die Marke gehört, erfaßt.

§ 27 MarkenG → Rechtsübergang

§ 27 (1) MarkenG → Übertragung und Übergang des Markenrechts
§ 27 (3) MarkenG → Umschreibung des Markenrechts
§ 27 (4) MarkenG → Teilweiser Rechtsübergang

§ 28 (1) MarkenG → Vermutung der Rechtsinhaberschaft
§ 28 (2) MarkenG → Übergang des Markenrechts
§ 28 (3) MarkenG → Zustellung von Verfügungen und Beschlüssen

siehe auch

§§ 27 - 31 MarkenG → Marken als Gegenstand des Vermögens
§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht