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wettbewerbsrecht:verhaltenskodex

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Verhaltenskodex

§ 2 (1) UWG_2004

Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet „Verhaltenskodex“ Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben;

siehe auch

wettbewerbsrecht/verhaltenskodex.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1