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Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:haftung_fuer_affiliates

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Haftung für Affiliates

Entwickeln Affiliates eigene Produkte oder Dienstleistungen, deren Inhalt sie nach eigenem Ermessen gestalten und zum Verdienst von Provisionen bei verschiedenen Anbietern einsetzen, ist die Werbung über den Affiliate-Link ein Teil des Produkts, das inhaltlich von den Affiliates in eigener Verantwortung und im eigenen Interesse gestaltet wird. Die Links werden von ihnen nur gesetzt, um damit zu ihren Gunsten Provisionen zu generieren. Ein solcher eigener Geschäftsbetrieb eines Affiliates stellt keine Erweiterung des Geschäftsbetriebs des Betriebsinhabers dar [§ 8 (2) UWG → Unternehmerhaftung].1)

siehe auch

§ 8 (2) UWG → Unternehmerhaftung

1)
BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 - Haftung für Affiliates
wettbewerbsrecht/haftung_fuer_affiliates.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1