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verfahrensrecht:prozesserklaerung

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Prozeßerklärung

ZPOZivilprozessordnung Buch 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 3: Verfahren Titel 1: Mündliche Verhandlung § 138 Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht

§ 138 (1) ZPO → Wahrheitspflicht
§ 138 (2) ZPO → Erklärungspflicht über Tatsachen
§ 138 (3) ZPO → Zugestandene Tatsachen
§ 138 (4) ZPO → Erklärung mit Nichtwissen

Auslegung von Prozesserklärungen

Eine Prozeßerklärung (auch Verfahrenserklärung) ist eine Prozeßhandlung im engeren Sinne.

siehe auch

verfahrensrecht/prozesserklaerung.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1