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verfahrensrecht:offizialmaxime
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Offizialmaxime (Amtsgrundsatz)

Beispielsweise im Strafprozeß herrschender Grundsatz, demgemäß Gegenstand und Gang des Verfahrens von Amts wegen bestimmt werden.

Gegenteil der Offizialmaxime ist der Verfügungsgrundsatz.

siehe auch

verfahrensrecht/offizialmaxime.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1

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