verfahrensrecht:mitgewahrsam_dritter

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 +====== Mitgewahrsam Dritter ======
  
 +Nach § 758a Abs. 3 Satz 1 ZPO sind Personen, die Mitgewahrsam an der Wohnung des Schuldners haben, verpflichtet, die Durchsuchung der Wohnung zu dulden. Hierfür ist kein gegen diese Personen gerichteter Titel erforderlich.((BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - I ZB 68/20; m.w.N.))
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 +Das gilt aufgrund der geringeren Schwere des Eingriffs erst recht für die Zugänglichmachung von Räumen zur Ermöglichung einer Duldungsvollstreckung gegen den Schuldner, die keine Durchsuchung ist.((BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - I ZB 68/20; m.V.a. BGH, NJW 2006, 3352 Rn. 7 bis 9))
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 +Anders als für eine Räumungsvollstreckung((vgl. hierzu BGHZ 225, 252 Rn. 32 mwN; Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 885 Rn. 36)) bedarf es für eine Duldungsvollstreckung zum Ausbau eines Stromzählers in einem Raum, der im Mitgewahrsam mehrerer Personen steht, keines Vollstreckungstitels gegen sämtliche Gewahrsamsinhaber, weil die Vollstreckung nicht zu einer dauerhaften Gewahrsamsentziehung an dem Raum führt.((BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - I ZB 68/20))
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 +===== siehe auch =====