Anzeigen:
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
International Centre for Settlement of Investment Disputes
https://icsid.worldbank.org/sites/default/files/ICSID%20Convention%20English.pdf
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO folgt bei Schiedsverfahren ohne Schiedsort nach dem ICSID-Übereinkommen aus einer analogen Anwendung von § 1025 Abs. 2 ZPO.1)
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de