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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:form_der_berufungsbegruendung

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Form der Berufungsbegründung

§ 520 (3) S. 1 ZPO

Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Berufungsgericht einzureichen.

siehe auch

§ 520 ZPO → Berufungsbegründung

verfahrensrecht/form_der_berufungsbegruendung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1