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verfahrensrecht:feststellungslast

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Feststellungslast

Derjenige der die Feststellunglast trägt, trägt die negativen Konsequenzen im Falle der Nichterweislichkeit einer behaupteten Tatsache. Die Feststellungslast trifft den, der auch die Beweislast trägt.

verfahrensrecht/feststellungslast.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1