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verfahrensrecht:behaupten

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Behaupten

Behauptungslast
Behauptung ins Blaue Hinein

Darlegen bedeutet mehr als ein bloßes Behaupten [→ Behauptungslast]; erforderlich ist ein Erläutern oder Erklären der maßgeblichen Umstände.1)

siehe auch

1)
BGH, Beschl.v. 16. November 2021 - X ZR 56/20; m.V.a. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, NJW 2003, 65 zu II
verfahrensrecht/behaupten.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1