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Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke

§ 68 UrhG

Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.

siehe auch

urheberrecht/vervielfaeltigungen_gemeinfreier_visueller_werke.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1