Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:verteilungsplaene_der_gema

finanzcheck24.de

Verteilungspläne der GEMA

Die Verteilungspläne der GEMA werden von der Mitgliederversammlung der Beklagten beschlossen und bilden nach § 6 Buchst. a des Berechtigungsvertrags auch mit künftigen Änderungen dessen Bestandteil.1)

siehe auch

GEMA

1)
BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 110/12 - Verrechnung ausgeschlossener Musikfolgen
urheberrecht/verteilungsplaene_der_gema.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1