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urheberrecht:veroeffentlichung_eines_werks

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Veröffentlichung eines Werks

§ 6 (1) UrhG → Veröffentlichte und erschienene Werke
§ 12 UrhG → Veröffentlichungsrecht

Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (§ 6 Abs. 1 UrhG → → Veröffentlichte und erschienene Werke).1)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 27. Juli 2017 - I ZR 228/15 - Reformistischer Aufbruch
urheberrecht/veroeffentlichung_eines_werks.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1