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urheberrecht:verguetung_fuer_die_oeffentliche_zugaenglichmachung_in_unterricht_und_forschung

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Vergütung für die öffentliche Zugänglichmachung in Unterricht und Forschung

§ 60a UrhG → Unterricht und Lehre

Aufgehoben durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) vom 01.09.2017 (BGBl. I S. 3346) mit Wirkung vom 01.03.2018

Angemessene Vergütung

§ 52a (4) UrhG (bis 01.03.2018)

Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Für diese Nutzung des Urheberrechts ist gemäß § 52a Abs. 4 Satz 1 UrhG eine angemessene Vergütung zu zahlen, wobei der Anspruch nach § 52a Abs. 4 Satz 2 UrhG nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.1)

Es erscheint nicht sachgerecht, die Vergütung für das öffentliche Zugänglichmachen von Sprachwerken an Hochschulen - entsprechend dem von der Beklagten mit anderen Verwertungsgesellschaften geschlossenen „Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken mit Ausnahme von Sprachwerken an Hochschulen“ - nach dem Werk oder Werkteil und nicht nach der Zahl der Seiten des Druckwerks, nach Gruppengrößen und nicht nach der Zahl der Teilnehmer der Veranstaltung sowie degressiv und nicht linear zu bemessen. Nicht zu beanstanden sei allerdings, dass sich das Oberlandesgericht bei der Bemessung der Vergütung an der sogenannten Kopiervergütung orientiert habe, die aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages vom 8. März 2007 für Vervielfältigungen nach § 54a Abs. 2 UrhG aF (jetzt § 54c UrhG) zu zahlen sei und 0,008 € (0,8 ct) pro Seite betrage.2)

siehe auch

1) , 2)
BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet
urheberrecht/verguetung_fuer_die_oeffentliche_zugaenglichmachung_in_unterricht_und_forschung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1