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urheberrecht:veraeusserung_des_originals_des_werkes
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Veräußerung des Originals des Werkes (§ 44 UrhG)

§ 44 des UrhG regelt die Auswirkungen der Veräußerung des Originals eines Werkes auf die Nutzungsrechte und Ausstellungsrechte.

§ 44 Abs. 1 UrhG → Nutzungsrechte bei Veräußerung des Originals
Bestimmt, dass bei Veräußerung des Originals kein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

§ 44 Abs. 2 UrhG → Ausstellungsrecht des Eigentümers
Regelt das Ausstellungsrecht des Eigentümers eines Originalwerkes.

siehe auch

UrhG, Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 → Nutzungsrechte
Beschreibt die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten.

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