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urheberrecht:unverhaeltnismaessiger_auskunftsanspruch

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Unverhältnismässiger Auskunftsanspruch

§ 101 (4) UrhG

Die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2 [→ Auskunftsanspruch] sind ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

siehe auch

§ 101 UrhG → Auskunftsanspruch

urheberrecht/unverhaeltnismaessiger_auskunftsanspruch.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1