Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 108b des UrhG regelt die strafrechtlichen Konsequenzen für unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und die Manipulation von Rechtewahrnehmungsinformationen.
§ 108b Abs. 1 UrhG → Strafbarkeit unerlaubter Umgehung und Manipulation
Regelt Strafen für unerlaubte Umgehung und Manipulation von Schutzmaßnahmen.
§ 108b Abs. 2 UrhG → Strafbarkeit der Herstellung und Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen
Bestimmt Strafen für gewerbliche Herstellung und Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen.
§ 108b Abs. 3 UrhG → Gewerbsmäßige Begehung
Erhöht Strafen bei gewerbsmäßiger Begehung.
UrhG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 → Straf- und Bußgeldvorschriften
Regelt Straf- und Bußgeldvorschriften für unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung, unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte und technische Schutzmaßnahmen sowie die Bekanntgabe der Verurteilung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de