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urheberrecht:mediation_und_aussergerichtliche_konfliktbeilegung
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Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 32f des UrhG regelt die Möglichkeit der Mediation und außergerichtlichen Konfliktbeilegung bei Streitigkeiten zwischen Urhebern und Werknutzern.

§ 32f Abs. 1 UrhG → Einleitung von Mediation oder außergerichtlicher Konfliktbeilegung
Ermöglicht Mediation oder außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Streitigkeiten.

§ 32f Abs. 2 UrhG → Unzulässigkeit nachteiliger Abweichungen für Urheber
Verbietet nachteilige Abweichungen für Urheber.

siehe auch

UrhG, Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 → Nutzungsrechte
Beschreibt die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten.

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