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BGH, I ZR 143/24 – „Nie wieder keine Ahnung“
07.06.2025
EPG, UPC_CoA_156/2025: Zeitliche Zuständigkeit des EPG
04.06.2025
EPG, UPC_CFI_59/2025: Keine Abmahnung vor einstweiliger Maßnahme erforderlich bei ASI/AEI-Bedrohung
04.06.2025
EPG – UPC_CoA_845/2024: Auskunftsverpflichtung
03.06.2025
EPG, UPC_CFI_230/2024: mehrere „realistische Ausgangspunkte“ für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
02.06.2025
urheberrecht:entsprechende_anwendung
finanzcheck24.de
Entsprechende Anwendung (§ 118 UrhG)
§ 118 (1) UrhG
Die §§ 113 bis 117 sind sinngemäß anzuwenden
auf die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70) und seinen Rechtsnachfolger,
auf die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Lichtbildner (§ 72) und seinen Rechtsnachfolger.
siehe auch
urheberrecht/entsprechende_anwendung.txt
· Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von
127.0.0.1
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