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privatrecht:teilnehmer

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Teilnehmer

Für die Haftung als Täter [→ Täterhaftung] oder Teilnehmer [→ Teilnehmerhaftung] einer deliktischen Handlung wie einer Markenrechtsverletzung gelten die strafrechtlichen Grundsätze zur Täterschaft und Teilnahme.1)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher
privatrecht/teilnehmer.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1