→ Patentverletzung
→ Gebrauchsmusterverletzung
→ Markenverletzung
→ Geschmacksmusterverletzung
Die Verletzung eines bestimmten Schutzrechts (beispielsweise des Rechts nach § 72 Abs. 1 UrhG an einem Lichtbild) kann die Vermutung der Wiederholungsgefahr (im Urheberrecht beispielsweise § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG) nicht nur für Verletzungen desselben Schutzrechts, sondern auch für Verletzungen anderer Schutzrechte (hier beispielsweise der Rechte nach § 72 Abs. 1 UrhG an anderen Lichtbildern) begründen, soweit die Verletzungshandlungen trotz Verschiedenheit der Schutzrechte im Kern gleichartig sind.1)
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