Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

privatrecht:richtlinie_zur_durchsetzung_der_rechte_des_geistigen_eigentums

finanzcheck24.de

Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

Inhalt

Art. 8: Recht auf Auskunft.

Anwendungsbereich

Die Verpflichtung der Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung gilt nicht bereits mit der Verabschiedung einer Richtlinie; Art. 249 Abs. 3 EG räumt den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien ein Ermessen ein1). Die subsidiäre Verpflichtung der Gerichte zur richtlinienkonformen Auslegung setzt erst dann ein, wenn der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist nicht tätig geworden ist und der Inhalt der Richtlinie insgesamt oder im angewendeten Bereich eindeutig ist2). Die Gerichte sind allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ggf. schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist zur Berücksichtigung einer Richtlinie im Wege der richtlinienkonformen Auslegung berechtigt, wenn sich die Konformität mittels Auslegung im nationalen Recht herstellen lässt und soweit dem Gesetzgeber ohnehin kein Spielraum bei der Umsetzung bleibt3).

siehe auch

1)
vgl. BGHZ 138, 55, 61- Testpreis-Angebote
2)
vgl. BGHZ 138, 55, 61 - Testpreis- Angebote m.w.N.
3)
vgl. BGHZ 138, 55, 61 ff. - Testpreis-Angebote
privatrecht/richtlinie_zur_durchsetzung_der_rechte_des_geistigen_eigentums.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1